Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Konventionsarbeit

Landeskonventionsbeauftragter des DRK Landesverbands Baden-WürttembergDRK-Landesverband Baden-Württemberg
Christian B. Schad (links), Barbara Bosch (mitte), Steffen Sandrock (rechts)

Seit dem 1. Februar 2025 ist Christian B. Schad der neue Landeskonventionsbeauftragte. Er tritt die Nachfolge von Prof. Werner Romen an, der diese Amt zuvor 11 Jahre innehatte. Mit seiner 50-jährigen DRK-Erfahrung, davon über 30 Jahre als Kreiskonventionsbeauftragter in Stuttgart und 20 Jahre als Dozent an der DRK-Landesschule, bringt er wertvolle Expertise mit. Als Landeskonventionsbeauftragter wird Christian B. Schad Rotkreuzgremien in Baden-Württemberg beraten, die Konventionsbeauftragten in den Kreisverbänden unterstützen, Schulungen und Veranstaltungen zur Verbreitung des HVR organisieren sowie die Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landesebene sowie der Bundeswehr fördern.

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.