Partnerschaft: Armenisches Rotes Kreuz
Seit 1991 verbindet das Armenische Rote Kreuz mit dem DRK-Landesverband Baden-Württemberg eine mit Urkunde besiegelte offizielle Partnerschaft. Es ist daher nicht nur das Suppenküchenprojekt, welches in partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren armenischen Rotkreuzfreunden durchgeführt wird. Wir legen großen Wert darauf, dass die örtlichen und regionalen Gliederungen des Armenischen Roten Kreuzes gestärkt werden und ihre Arbeit zum Wohle der notleidenden Menschen erbringen können. Zu diesem Zweck unterstützen wir unter Anderem die Ausbildungaktivitäten des Armenischen Roten Kreuzes in Erster Hilfe und werden auch einige Ausstattungshilfen für Kreisverbände leisten. Seit 1999 ist der DRK-Landesverband Baden-Württemberg im Rahmen einer Projektdelegation für die Armenienhilfe des gesamten Deutschen Roten Kreuzes zuständig und koordiniert die Hilfsprojekte.
Partnerschaft: Chinesisches Rotes Kreuz, Provinz Hubei
Im Jahr 1988 beschlos der DRK-Landesverband Baden-Württemberg auf Bitten des Chinesischen Roten Kreuzes und der Landesregierung Baden-Württemberg, eine Partnerschaft mit dem Chinesischen Roten Kreuz der Provinz Hubei einzugehen. Im darauffolgenden Jahr konnte die Partnerschaftsurkunde in der Hauptstadt der "Tausend Seen Provinz" feierlich unterzeichnet werden. Durch die Provinz fließt einer der größten Flüsse Chinas, der Yangtze. Immer wieder kommt es zu verheerenden Überschwemmungen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz haben wir deshalb vor einigen Jahren ein Katastrophenschutzzentrum in der Nähe von Wuhan gebaut, das als eines von 8 nationalen Zentren dient und materielle und personelle Vorhaltungen für den Katastrophenfall sicherstellt. Außerdem haben wir mit Hilfe der Landesregierung Baden-Württemberg, mit der die Regierung der Provinz Hubei ebenfalls ein Partnerschaftsabkommen hat, den Rettungsdienst in der Stadt Qianjiang verbessert. Mit dem neuen, vom DRK-Landesverband Baden-Württemberg initiierten Rettungsdienstsystem, gelang es, die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen am Notfallort von 7 Stunden auf eine Stunde zu reduzieren.