Notfallsanitäter
Der Notfallsanitäter versorgt eigenverantwortlich lebensbedrohlich Verletzte oder erkrankte Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes. Er übernimmt in dieser Zeit oft auch invasive Maßnahmen, wie das Legen von venösen Zugängen und das Verabreichen von Medikamenten. Nach Eintreffen des Notarztes wird er als Assistent des Arztes tätig. Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist mit direktem Körperkontakt verbunden. Sie beinhaltet den Umgang mit Körperausscheidungen und den Anblick von schwerstverletzten Patienten. Sowohl bei Geburten außerhalb der Klinik als auch bei der Betreuung von sterbenden Patienten ist der Notfallsanitäter ein kompetenter Helfer. Die abwechslungsreiche Tätigkeit erfordert eine hohe physische und psychische Belastbarkeit und bringt gleichermaßen ein hohes Maß an Zufriedenheit und Selbstbestätigung mit sich.
In der Ausbildung zum Notfallsanitäter wechseln sich theoretische und praktische Ausbildung an der Schule und Praktika an einer Lehrrettungswache und in der Klinik ab. Ausbildungsträger sind die DRK-Kreisverbände, die auch Ansprechpartner für Bewerbungen sind.
Voraussetzungen
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Verdienst
- Ausbildungsvergütung zwischen 1.400,- € und 1.600,- € pro Monat
- Kostenloses Bereitstellen von Ausbildungsmitteln einschließlich Fachbücher und für die Ausbildung notwendigen Instrumente
- Ggf. Übernachtungs- und Verpflegungskosten für die schulischen Anteile an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst folgende Lernfelder:
- Das Tätigkeitsfeld Rettungsdienst erkunden und berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Lebensbedrohliche Zustände erkennen und bewerten sowie einfache lebensrettende Maßnahmen durchführen
- Die Einsatzbereitschaft unterschiedlicher Rettungsmittel herstellen und erhalten
- Einen Krankentransport durchführen
- Bei Notfalleinsätzen assistieren und erweiterte notfallmedizinische Maßnahmen durchführen
- Patienten, Angehörige, Kollegen und Dritte unterstützen und beraten
- Einen Notfalleinsatz selbstständig planen, durchführen und bewerten
- Spezielle Einsatzsituationen selbständig planen, durchführen und bewerten
- In komplexen fachdienstübergreifenden Einsatzlagen selbständig arbeiten
- Im beruflichen Umfeld agieren und sich entwickeln
Einsatzgebiete
Rund um die Uhr an 365 Tagen sind Notfallsanitäter überall im Land im Einsatz, um Menschen in Not zu helfen. Schichtarbeit und nicht vorhersehbare Arbeitsaufgaben gehören zum Alltag im Rettungsdienst. Schichtdienst bedeutet auch, ab und zu mal frei unter der Woche und Zulagen für Nachschicht und das Arbeiten am Wochenende.
Rettungssanitäter
Rettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden als Beifahrer des Krankenwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt.
Beifahrer = Verantwortlicher auf dem Krankentransportwagen
Fahrer = Assistent des Notfallsanitäters auf dem Rettungswagen
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus:
- Lehrgang
- Klinikpraktikum
- Rettungswachenpraktikum
- Abschlusslehrgang mit Prüfung
Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluß oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Das Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind.
Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz erfolgt als Praktikant im Krankentransport und in der Notfallrettung.
Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.
Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Rettungshelfer
Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden als Fahrer des Krankenwagens eingesetzt.
Fahrer = Assistenten des Rettungssanitäters auf dem Krankentransportwagen
Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.
Die Ausbildung zum Rettungshelfer besteht aus:
- Lehrgang
- Rettungswachenpraktikum
Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang (160 Stunden) müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre) nachgewiesen werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine schriftliche und praktische Prüfung.
Das Rettungswachenpraktikum (80 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Der Einsatz des Praktikanten soll sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung erfolgen. Die Gesamtausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Leitstellendisponent
Leitstellendisponenten sind in den Integrierten Leitstellen tätig. Sie nehmen Hilfeersuchen entgegen und entscheiden in Abhängigkeit von der jeweiligen (Notfall-)Situation über den Einsatz des geeigneten Rettungsmittels (Notarzt, Rettungswagen, Krankentransport). Sie lenken alle Einsätze der Notfallrettung und des Krankentransportes im jeweiligen Leitstellenbereich.
Die Disponenten werden in einem speziellen Lehrgang auf ihre Aufgabe vorbereitet und verfügen über besondere Qualifikationen in den Bereichen Organisation, Technik und Kommunikation. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Notfallsanitäterausbildung.
Praxisanleiter
Der Umfang der Ausbildung zum Praxisanleiter ist in der NotSanAPrV vorgegeben. Die Ausbildung umfasst 200 Stunden. Voraussetzung für die Tätigkeit als Praxisanleiter ist eine Qualifikation als Notfallsanitäter und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Lehrrettungsassistenten können nach ihrer Qualifizierung zum Notfallsanitäter durch den Besuch eines Ergänzungsseminars die Anerkennung zum Praxisanleiter erhalten.
Rettungswachenleiter
„Rettungswachenleiter sind Notfallsanitäter und Rettungsassistenten, die im Auftrag des Rettungsdienstleiters für den Betrieb einer Rettungswache verantwortlich sind.
Der Lehrgang umfasst mindestens 32 Stunden. Als Voraussetzungen müssen die Vollendung des 24. Lebensjahres sowie mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufserfahrung im Bereich der Notfallrettung nachgewiesen werden.“
Rettungsdienstleiter
„Rettungsdienstleiter sind Notfallsanitäter und Rettungsassistenten, die für alle rettungsdienstlichen Belange im jeweiligen Kreisverband oder Rettungsdienstbereich verantwortlich sind, z. B. für Personaleinsatz/Dienstplangestaltung, Qualitätsmanagement und Qualitätskontrolle.
Die Ausbildung von Rettungsdienstleitern erfolgt in einem Lehrgang. Als Voraussetzung zur Zulassung müssen die Vollendung des 24. Lebensjahres und mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufserfahrung im Bereich der Notfallrettung nachgewiesen werden.“
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
„Organisatorische Leiter Rettungsdienst sind an Einsatzstellen für die Leitung des rettungsdienstlichen Einsatzes, zum Beispiel bei einem Massenanfall von Verletzen verantwortlich. Sie arbeiten dabei eng mit dem Leitenden Notarzt zusammen.
Die Ausbildung von Organisatorischen Leitern erfolgt in einem speziellen Lehrgang. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Qualifikation zum Notfallsanitäter mit mindestens drei Jahren hauptberuflicher Berufserfahrung im Bereich der Notfallrettung sowie gute Kenntnisse im Sanitäts- und Betreuungsdienst.“