Rettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden als Beifahrer des Krankenwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus:
1. Lehrgang
2. Klinikpraktikum
3. Rettungswachenpraktikum
4. Abschlusslehrgang mit Prüfung
Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluß oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Das Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind.
Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz erfolgt als Praktikant im Krankentransport und in der Notfallrettung.
Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der theoretischen und praktischen Fachkenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.
Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.