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Neues Rettungsdienstgesetz: Passus gefährdet Leistungsfähigkeit des Rettungsdiensts

Die vom Kabinett beschlossene Fassung der Novelle des Gesetzes über den Rettungsdienst beinhaltet eine Regelung, die die Leistungsfähigkeit des baden-württembergischen Rettungsdienstes gefährdet. Das machten die Hilfsorganisationen am Montag, 13. Mai 2024, in einem kurzfristig angesetzten Pressegespräch deutlich. Indem das neue Gesetz die bislang klare Definition der Infrastruktur-Förderung durch das Land beendet, entstehen für die Hilfsorganisationen völlig unkalkulierbare finanzielle Risiken. --- Gemeinsame Pressemitteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter und der Malteser in Baden-Württemberg