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DRK begrüßt Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes

Das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg begrüßt das am 17. Juli 2024 im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung.