In der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) tauschte sich BARMER Landeschef Winfried Plötze mit dem Geschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, Hans Heinz, Kreisgeschäftsführer Frieder Frischling und dem stellvertretendem Leiter der Leitstelle, Thomas Enders, über alte und neue Herausforderungen im Rettungsdienst aus.
Laut der "Barmer" ist die doppelte Hilfsfrist eine Achillesferse im Rettungsdienst. Das ist die Zeit, innerhalb welcher der Rettungswagen (RTW) und der Notarzt am Einsatzort sein müssen. Die "Barmer" spricht sich für die Abschaffung der doppelten Hilfsfrist aus. Wichtiger als das Einhalten dieses Zeitlimits sei, dass die Planung von Rettungsdienst und Krankenhäusern verzahnt werde, damit Notfallpatienten schnell in die richtige und nicht in irgendeine Klinik transportiert werden.
Unterstützung durch den Telenotarzt
Jährlich gehen in der ILS 600.000 Anrufe über die Rufnummern 112 und 116117 ein, die rund 130.000 Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt nach sich ziehen. Nicht selten rücken Rettungssanitäter und Notärzte aber wegen einer Bagatelle aus. Hier könnte die Digitalisierung zur Entlastung beitragen und unnötige Notarzteinsätze vermeiden. In Aachen wird die RTW-Besatzung bei Versorgung und Transport eines Patienten durch einen Telenotarzt unterstützt. Er wird bei Bedarf zugeschaltet und kann den Sanitätern Anweisungen geben. Die Vitaldaten und Bilder des Patienten werden in Echtzeit an den Telenotarzt übermittelt. „Natürlich rückt bei jedem Anruf, der von der Leitstelle als lebensbedrohlich eingestuft wird, ein Notarzt aus. Aber oft ist der RTW schneller vor Ort. Über das Einschalten des Telenotarztes könnten unnötige Notarzteinsätze vermieden werden“, sagt Hans Heinz. Und falls doch ein Mediziner notwendig ist, dann kann der Patient durch die digitale Konsultation notfallmedizinisch versorgt und wichtige Zeit gewonnen werden. Heinz: „Dieses „Aachener Modell“ könnte auch den Rettungsdienst in Baden-Württemberg entlasten.
Rettungsdienst und Krankenhausplanung verzahnen
Die Bundesregierung hat die Herausforderungen im Rettungswesen erkannt und einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Notfallversorgung vorgelegt. Künftig sollen die Nummern 112 und 116117 in einer Notfallleitstelle zusammenlaufen. Dort wird eine telefonische Ersteinschätzung vorgenommen und der Patient wird bedarfsgerecht weitergeleitet. Außerdem sieht Spahns Reform vor, die Notaufnahmen von Kliniken und die ambulanten Notfallpraxen in sogenannten integrierten Notfallzentren (INZ) zu bündeln. Einem INZ vorgeschaltet ist ein gemeinsamer Empfang. Dort werden die Patientinnen und Patienten der richtigen Versorgungsebene zugewiesen. Anders als in anderen Ländern hat Baden-Württemberg bereits Notfallpraxen an vielen Krankenhäuser angedockt.