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Hilfsfrist muss sich an medizinischer Notwendigkeit orientieren

Die Hilfsorganisationen, Krankenkassen und der Landkreistag in Baden-Württemberg blicken mit Sorge auf die Diskussion rund um die aktuelle Rechtsprechung zum Rettungsdienst. Entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst ist eine Orientierung der Regelungen einschließlich der Hilfsfristen an den individuellen medizinischen Notwendigkeiten der Patienten. Anstelle einer überholten Gleichbewertung aller Einsätze sollte die Schwere des Notfalls als zentraler Maßstab einer zeitgemäßen Regelung der Hilfsfrist herangezogen werden.