Anlässlich der heutigen Beratung eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs „zur Reform der Notfallversorgung“ begrüßt das DRK in Baden-Württemberg ausdrücklich das Ziel, bundesweit den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen zu konkretisieren. Zudem gilt es, die digitale Vernetzung in der Notfallversorgung sowie die Kooperation zwischen den Notrufnummern 112 und 116117 voranzutreiben. Auch die Definition von bundesweiten Mindeststandards wie Planungsfristen oder Qualitätsindikatoren ist zu begrüßen.
Elementar bei einer Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist für das DRK jedoch die Berücksichtigung der rettungsdienstlichen Belange bei der derzeit stattfindenden Krankenhausreform.
Darüber hinaus weist das DRK in Baden-Württemberg darauf hin, dass in Baden-Württemberg bereits viele einheitliche Standards gelten. Dazu gehören die landesweit einheitliche Vorabdelegation von heilkundlichen Maßnahmen für Notfallsanitäter, Mindeststandards für die Ausstattung von Rettungswagen, ein flächendeckendes Qualitätsmanagement sowie die bundesweit einmalige Qualitätssicherungsstelle für den Rettungsdienst „SQR-BW“. Dies führt zu einer hohen Transparenz – auch bezüglich der Kosten, die in Baden-Württemberg direkt mit den Krankenkassen verhandelt werden.
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