Die Tagung startete mit einer Erörterung des DRK-Bundeskonventionsbeauftragten Dr. Weingärtner, unter anderem mit der Frage, in welcher Art und Weise der Einsatz von Drohnen durch das Parlament mandatiert und gesteuert werden kann und soll.
Dr. JanStöß, Abteilungsleiter Recht im Bundesministerium der Verteidigung, stimmte der Auffassung zu, dass tatsächlich eine „Zeitenwende“ festzustellen sei angesichts der veränderten Weltlage. Wichtig sei die Zusammenarbeit in der NATO und auch in der Europäischen Union, die mittlerweile auch als Akteur in der Sicherheitspolitik auftrete.
Prof. DieterMarauhn von der Universität Gießen mahnte an, rechtliche Diskussionen realitätsnah zu führen. Neben grundsätzlichen Aspekten fragte er konkret danach, wie stark der Schutz der Zivilbevölkerung durchgesetzt werden könne. Anerkennung zollte er dabei der Generalbundesanwaltschaft, die sich für diesen Schutz einsetze. Weitere Herausforderungen sah er n der Frage, wie sich die Mensch-Maschine-Interaktionen verändern angesichts von KI-Entscheidungen bei der Auswahl von militärischen Zielen und wie in diesen Fällen vor Ort das HVR eingehalten werden kann. Auch sei der Zivilschutz nach dem Ende des Kalten Krieges sowohl politisch also auch allgemein gesellschaftlich in den Hintergrund gestellt worden.
Prof Kai Cornelius von der Universität Hamburg stellte zum Thema „Umweltschutz im Völkerstrafrecht“ fest, dass das Völkerrecht durchaus Vorschriften kenne, die explizit Umweltzerstörungen verbieten beziehungsweise sanktionieren. Dazu gehöre die ENMOD-Konvention von 1976, die den Vertragsparteien gezielte militärische Eingriffe in natürliche Abläufe der Umwelt, aber auch die Nutzung von Einflüssen der natürlichen Umwelt als Waffe in einem Krieg oder bewaffnetem Konflikt verbiete. Allerdings fiel sein Fazit insgesamt ernüchternd aus: Umweltschützende Regelungen existieren zwar, das Grundprobleme seien aber unbestimmte umweltvölkerrechtliche Begriffe und eine eingeschränkte Strafverfolgung: „Kaum durchsetzbar, praktisches Leerlaufen, unbefriedigend“.
Claudia Bliesener leitete ein Referat zum National Information Bureau an Central Tracing Agency ein mit einem Blick auf den historischen Hintergrund des DRK-Suchdienstes. Danach stellten Karen Loehner und Fabien Bourdier vom IKRK mit einem kurzen Video und einer Präsentation die Systematik von „Central Tracing Agency“ und den „National Information Bureaus“ (NIB) vor. Die NIB sammeln und prüfen gesammelte Daten zu sowohl Militärischem Personal als auch zivilem Personal, die durch einen Konflikt beeinträchtigt, tot, gefangen oder in deren Freiheit eingeschränkt sind. Bisher haben 28 Staaten ein NIB.
Christof Johnen, beim DRK-Generalsekretariat Leiter des Bereichs Internationale Zusammenarbeit berichtete schließlich über die Humanitäre Hilfe des Roten Kreuzes in der Ukraine – genau vier Monate nach der Eskalation des Konfliktes in der Ukraine am 24. Februar und 163 Jahre nach der Schlacht von Solferino. Es gebe in der ganzen Ukraine Keinen wirklich sicheren Ort, auch in entlegneen Gebieten sei immer wieder Luftalarme zu verzeichnen. Eine weitere Gefahr seien nicht detonierte Waffen und Minen. Insgesamt gebe es großflächig beschädigte und zerstörte Infrastruktur (Wasser- Abwasser- oder Stromversorgung), Gefahrstoffunfälle seien wahrscheinlich. Auch sei nach wie vor der Missbrauch des Schutzzeichens und des Rotkreuz-Logos eine Herausforderung.
Am Samstagvormittag wurde die Tagung fortgesetzt – mit weiteren Vorträgen, Diskussionen und kollegialem Austausch:
Der Krieg in der Ukraine – aktuelle rechtliche Herausforderungen, Danja Blöcher, Bundesverteidigungsministeriums
Tour d’horizon: ius in bello mit Bezug auf den Ukrainekonflikt, Dr. Elisabeth Hoffberger-Pippan, Stiftung Wissenschaft und Politik
Rechtsrahmen zum Schutz der Umwelt im bewaffneten Konflikt, Prof. Michael Bothe, Universität Frankfurt